Fulfillment – was gibt es rechtlich zu beachten?

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Das Thema Fulfillment ist äußerst facettenreich – ganz so, wie die möglichen Leistungen, die Sie als Auftraggeber von Ihrem Fulfillment-Dienstleister erwarten können. Doch neben all dieser Vielfalt gibt es auch einige rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen. Allzu kompliziert ist die gesamte Materie allerdings nicht und viele Dinge schließen sich bereits von vornherein aus.

Auf welche Regelungen und Details es ankommt

Die rechtlichen Aspekte in puncto Fulfillment können auf unterschiedliche Weise festgelegt sein.

Üblicherweise gelten hierbei:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Individuelle vertragliche Vereinbarungen
  • Gesetzliche Regelungen

Die Antwort auf zahlreiche Punkte bietet vor allem ein Blick in den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Fulfillment-Dienstleister.

Die darin geregelten Dinge umfassen zum Beispiel Stichworte wie:

  • Fulfillment-Services im Detail – z. B Bestellannahme, Lagerung etc.
  • Haftung bei Beschädigungen
  • Einhaltung der Lieferzeiten
  • Ablauf der Retouren
  • Datenschutz

Weitere Informationen, die rechtlich eine Rolle spielen, lassen sich außerdem in den AGBs der Fulfillment-Anbieter finden. So etwa zum Beispiel darüber, ob es bestimmte Vorgaben und Voraussetzungen gibt, unter denen Waren von diesen gehandhabt werden können oder ob bestimmte Artikel von vornherein ausgeschlossen sind.

Die Grenzen setzt das Gesetz

Sowohl vertraglich als auch im Hinblick auf die eigenen Geschäftsbedingungen gibt es auf beiden Seiten viel individuellen Gestaltungsspielraum. Die Grenzen der Möglichkeiten werden allerdings durch den Gesetzgeber definiert. Beispielsweise dürfen in Deutschland apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte via Internet bereits per Gesetz nicht verkauft werden.

Ebenso illegal wäre es logischerweise, wenn ein hierzulande ansässiger Fulfillmentservice gesetzlich verbotene Waren, Artikel und Produkte im Auftrag des Kunden lagert, verpackt, verschickt oder anderweitig behandelt.

Beispiele dafür wären etwa:

  • Illegale Drogen und Betäubungsmittel
  • Nach dem Waffengesetz verbotene Waffen und Munition
  • Illegale Gefahrstoffe
  • Verfassungswidrige Gegenstände und Inhalte

Möchte ein Online-Händler Bio-Produkte verkaufen und versenden und dabei auf die Hilfe eines Fulfillment-Anbieters zurückgreifen, müssen in puncto Bio-Zertifizierung ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Fazit

Auftraggeber und Dienstleister können untereinander viele Details zum Fulfillment-Service ganz individuell miteinander vertraglich vereinbaren – dazu gibt es einen großen Spielraum. Rechtlich zu beachten wäre dann eben jener Fulfillment-Vertrag. Jede darin enthaltene Vereinbarung unterliegt allerdings geltendem Recht.

Mike Schubert und Raimund Bergler

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