Welche Waren sind für das Fulfillment weniger geeignet?

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Fulfillment macht fast alles möglich – aber eben nur fast. Zwar gibt es kaum Waren und Produkte, die nicht dazu geeignet wären, von einem Fulfillment-Dienstleister gelagert, verpackt, versendet oder anderweitig verarbeitet zu werden, doch kein Anbieter gleicht dem anderen. Das heißt: Während ein Fulfillment-Service mit seinen Leistungen oder bei bestimmten Warenarten an die Grenzen seiner Möglichkeiten stößt, kann ein anderer wiederum problemlos seine Hilfe anbieten.

Auf den Fulfillment-Dienstleister kommt es an

Vorab sei gesagt: Kann ein Fulfillment-Anbieter die benötigten Leistungen und Services logistisch, rechtlich, fachlich, infrastrukturell, hinsichtlich Bio-Zertifizierung oder anderweitig nicht erbringen, lautet die Antwort in der Regel nein. Und sofern dann überhaupt eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister zustande kommt, so geschieht dies nur unter Einschränkungen. Da jedes Fulfillment-Unternehmen seine individuellen Stärken hat und sich daher auf die entsprechenden Bereiche konzentriert, liefert zunächst ein Blick auf die zu behandelnden Waren und Produkte mehr Aufschluss über das, was per Fulfillment möglich ist und was nicht.

Um welche Waren und Produkte handelt es sich?

Die Frage, mit welchen Produkten ein Fulfillment-Dienstleister umgehen kann, ist eng verknüpft mit dessen Lagermöglichkeiten und der Infrastruktur.

Hierbei sind unter anderem folgende Punkte von Interesse:

  • Wie groß sind die Lagerkapazitäten?
  • Dürfen Spezialprodukte (z. B. Gefahrgut oder ähnliches) dort gelagert werden?
  • Gibt es ein Kühllager?
  • Sind die Lagerflächen dunkel, frostfrei, trocken, etc.?
  • Ist der Fulfillment-Dienstleister EU-Bio-zertifiziert? Wenn ja, für welche Produktarten?

Während der eine Fulfillment-Service etwa auf Textilien oder kleinteilige Ware spezialisiert ist, liegen die Stärken des anderen bei der Lagerung und Handhabung großvolumiger Produkte, wie zum Beispiel Möbel oder Haushaltsgeräte. Wiederum gibt es aber auch Unternehmen, die mit zu kühlender beziehungsweise leicht verderblicher Ware problemlos umgehen können. Sind die Möglichkeiten des Anbieters bereits aus rechtlicher Sicht eingeschränkt, weil dieser zum Beispiel kein Gefahrgut oder Bio-Produkte lagern oder Arzneimittel und pharmazeutische Produkte konfektionieren darf, fällt er als potenzieller Dienstleister von vornherein aus.

Fazit:

Grundsätzlich gibt es fast nichts an Waren, die nicht per Fulfillment gehandhabt werden können. Die Frage, was für das Fulfillment geeignet ist und was nicht, stellt sich daher in erster Linie für den Fulfillment-Dienstleister. Kann dieser die geforderten, spezifischen Anforderungen des Auftraggebers nicht vollständig erfüllen, ist Ärger vorprogrammiert und die Frustration auf beiden entsprechend Seiten groß. Ein seriöser Fulfillment-Anbieter wird aus diesem Grunde nur solche Aufgaben für seine Kunden übernehmen, die er auch personell, fachlich, infrastrukturell oder per Gesetz erfüllen kann.

Mike Schubert und Raimund Bergler

Sie verkaufen. Wir lagern, verpacken und versenden.

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