EU-Bio-Zertifizierung

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EU-Bio-Zertifizierung

„Biologisch“, „bio“, „ökologisch“ und „öko“ werden in der EU als rechtlich geschützte Bezeichnungen eingestuft. Um diese in Bezug auf Produkte verwenden zu dürfen, gilt für Betriebe für die Herstellung, Verarbeitung und den Import von Bio-Produkten per Gesetz der Besitz der EU-Bio-Zertifizierung als Voraussetzung. Diese existiert bereits seit 1991 und sichert die Mindestanforderungen laut der EG-Ökoverordnung ab, welche jährlich von einer staatlich zugelassenen privaten Kontrollstelle überprüft werden müssen. Dazu zählen beispielsweise folgende Kriterien:

  • das Produkt muss zu mindestens 95 % aus Bio-Zutaten bestehen
  • Inhaltsstoffe dürfen nicht gleichzeitig als Bio- und Nicht-Bio-Zutat verwendet werden
  • Lebensmittel dürfen keine Farbstoffe, Geschmacksverstärker, synthetische Süßstoffe, künstliche oder naturidentische Aromen sowie Stabilisatoren enthalten
  • Verbot des Einsatzes von Stickstoff-Düngern und chemischen Pflanzenschutzmitteln

Das EU-Bio-Zertifikat signalisiert Verbrauchern schließlich, dass jedes beteiligte Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette registriert ist und mittels regelmäßiger amtlicher Kontrollen die Mindestanforderungen überprüft werden.

Mike Schubert und Raimund Bergler

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