Gefahrgut

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Was versteht man unter Gefahrgut?

Gefahrgüter, auch gefährliche Güter genannt, können in flüssiger, fester oder gasförmiger Form vorliegen. Es handelt sich dabei um Lösungen, Gemische, Gegenstände, Stoffe, Abfälle oder Zusammensetzungen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Umwelt, das Eigentum oder die Sicherheit darstellen.

Sobald gefährliche Güter wie Heizöl oder Gartendünger zum Transport auf öffentliche Verkehrswege gelangen, müssen sie als solche gekennzeichnet und behandelt werden.

Zur Beschreibung und Klassifizierung der verschiedenen Gefahrgüter haben die Vereinten Nationen weltweit gültige Gefahrgutklassen festgelegt. Diese Klassifizierungssysteme helfen, die Risiken und Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu verstehen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Welche Gefahrgutklassen gibt es?

  • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
  • Klasse 2: Gase
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
  • Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  • Klasse 5.2: Organische Peroxide
  • Klasse 6.1: Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Wie werden Gefahrgüter gekennzeichnet?
Gefahrgüter werden nach ihren Eigenschaften und Gefahrenpotentialen in die für sie geltenden Gefahrgutklassen eingeteilt und mit einer eindeutigen vierstelligen Identifikationsnummer, der UN-Nummer, versehen. Diese Zuordnung ermöglicht eine genaue Identifizierung und Zuordnung während des Transports. Darüber hinaus sind Angaben wie Gewicht und Art der Verpackungseinheit von entscheidender Bedeutung, um die erforderlichen Vorschriften, Eigenschaften und Transportbedingungen zu erfüllen.

Zur Kennzeichnung von Transporteinheiten wird eine orangefarbene Warntafel mit einer Mindestgröße von 300 mm x 400 mm verwendet. Diese Warntafel enthält im oberen Teil zwei oder drei Ziffern, die die Art der Gefahr angeben, und im unteren Teil die 4-stellige UN-Nummer zur eindeutigen Identifizierung des Gefahrguts.

Die Nummer an der oberen Stelle der Warntafel dient der Kennzeichnung der Gefahr gemäß folgender Kriterien:

  • Die erste Ziffer gibt die Gefahrgutklasse an.
  • Eine Verdopplung der ersten Ziffer deutet auf eine verstärkte Gefahr hin.
  • Wenn die zweite Ziffer eine ‚0‘ ist, bedeutet dies, dass die Gefahr durch die erste Ziffer ausreichend beschrieben ist.
  • Eine abweichende zweite Ziffer weist auf zusätzliche Gefahren hin.
  • Wenn der Ziffer ein ‚X‘ vorangestellt ist, signalisiert dies, dass der Stoff eine gefährliche Reaktion mit Wasser eingehen kann.
Mike Schubert und Raimund Bergler

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