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Nachlieferung ist ein Begriff aus dem Handel und bezeichnet die Bereitstellung zusätzlicher Ware nach einer bereits erfolgten Lieferung. Sie kann notwendig werden, wenn die ursprünglich gelieferte Ware Mängel aufweist, sei es in Form von falscher Größe oder Farbe, Beschädigungen wie Löcher oder Kratzer oder Fehlmengen der bestellten Artikel.
Im Falle von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen. Mit dieser Mängelrüge erwirbt der Kunde seine Rechte nach dem Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Recht gibt dem Kunden verschiedene Möglichkeiten, u.a. die Nachbesserung, den Austausch der mangelhaften Ware, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Geltendmachung von Schadensersatz.
Bei mangelhafter Ware ist der Lieferant berechtigt, die mangelhafte Ware zurückzunehmen. In jedem Fall ist er verpflichtet, die mangelhafte Ware kostenlos durch ein intaktes Exemplar im Wege der Nachlieferung zu ersetzen.
Treten Fehlmengen oder falsch gelieferte Artikel auf, obliegt es dem Lieferanten, die fehlende Menge oder den korrekten Artikel kostenfrei nachzuliefern. Dies stellt sicher, dass der Kunde die vollständige und korrekte Lieferung erhält, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.
Im Falle einer notwendigen Nachlieferung aufgrund von Reparatur oder Umtausch sind die Kosten für Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten vom Verkäufer zu tragen. Dies ist eine rechtliche Verpflichtung, die sicherstellt, dass dem Kunden keine weiteren finanziellen Belastungen aufgrund von Mängeln entstehen.
Die Nachlieferung spielt somit eine bedeutende Rolle im Rahmen des Gewährleistungsrechts und stellt sicher, dass Kunden angemessene Lösungen für mangelhafte oder unvollständige Lieferungen erhalten, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.
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