Neues Verpackungsgesetz ab 1. Juli – was gilt für Fulfillment?

Fulfillment-Gesetz-2022

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 94/62/EG in deutsches Recht. Im Mittelpunkt stehen dabei Regelungen über in Umlauf gebrachte Verpackungen sowie deren Rücknahme und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Ziel ist es, eine Erhöhung von Recyclingquoten herbeizuführen und gleichzeitig die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu reduzieren.
Zu den Hauptaspekten des Verpackungsgesetzes zählen vier Pflichten für Unternehmen, die lizenzierungspflichtige Verpackungen verbreiten:

  1. Kostenlose Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
  2. Erwerb einer Verpackungslizenz bei einem Dualen System, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsmüll organisiert
  3. Datenmeldungen über Verpackungsmengen bei der ZSVR im LUCID Verpackungsregister und bei einem dualen System
  4. Abgabe einer Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr
    Letzteres trifft zu, wenn festgelegte Schwellenwerte hinsichtlich der Menge an in Verkehr gebrachten Verpackungen im Vorjahr erreicht wurden.

Für welche Art von Verpackungen gilt das Verpackungsgesetz?

Grundsätzlich gilt für alle Verpackungen, die mit Ware befüllt werden, eine Registrierungspflicht bei der ZSVR. Zum einen schließt dies Verpackungen ein, die bei Endverbraucherinnen und -verbrauchern, wie etwa Privatpersonen, Hotels oder Krankenhäuser, später als Abfall anfallen, zum anderen sind dem aber auch Verkaufs-, Transport-, Um- und Mehrwegverpackungen, die in Industrie und Handel verbleiben, zuzuordnen.

Was ändert sich durch die Novelle des Verpackungsgesetzes ab 1. Juli 2022 für Fulfillment-Dienstleister?

Bis dato war es so, dass Fulfillment-Dienstleister für die Erfüllung der Herstellerpflichten bezüglich der Versandverpackung verantwortlich waren.
Nach einer einjährigen Übergangsfrist ändert sich das Gesetz ab 1. Juli 2022 nun dahingehend, dass der Händler bzw. Auftraggeber der Fulfillment-Dienstleistung als Hersteller gilt und selbst für die ordnungsgemäße Registrierung im System LUCID bei der ZSVR und für die Lizenzierung verwendeter Verpackungen Sorge tragen muss.
Gleichzeitig resultiert daraus für Fulfillment-Dienstleister eine Prüfpflicht, d. h., Leistungen dürfen in Zukunft nur ausgeführt werden, sofern Auftraggeber ihrer Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht nachkommen.

Welche Ziele verfolgt die Novelle des Verpackungsgesetzes?

Generell sollen mit den Neuerungen im Verpackungsgesetz eine Stärkung des Umweltschutzes und gleichzeitig ein nachhaltigerer Kreislauf in der Verpackungswirtschaft herbeigeführt werden. Dabei stehen primär folgende Ziele im Vordergrund:

  • Faire Preisverteilung zwischen den einzelnen Wettbewerbern
  • Steigerung von Recycling-Quoten
  • Verringerung des gesamten Abfallaufkommens
  • Verringerung der Anzahl pfandfreier Verpackungen
  • Steigerung der Wiederverwertung von Kunststoffverpackungen
Mike Schubert und Raimund Bergler

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